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Warum dieser Blog

Ein erster Beitrag darüber, was hier künftig stehen wird — und warum IT-Recht selten am Gesetzestext scheitert, sondern an der Übersetzung.

Die meisten juristischen Blogs erklären, was in einem Urteil steht. Das ist nützlich, aber es beantwortet selten die Frage, die in Unternehmen tatsächlich gestellt wird: Und was heißt das jetzt für uns am Montag?

Genau dort will dieser Blog ansetzen.

Woher ich komme

Ich habe die letzten Jahre nicht in einer Kanzlei verbracht, sondern inhouse. Beim Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung habe ich Verträge für EU-weite IT-Vergaben gestaltet — Verfahren, in denen ein unglücklich formulierter Satz in der Leistungsbeschreibung ein Millionenprojekt um Monate verschiebt. Seit Oktober 2023 verantworte ich als Legal Counsel und Datenschutzkoordinator der Hypoport hub SE das IT- und Datenschutzrecht in einem Real-Estate-FinTech.

Diese Position hat meinen Blick auf juristische Arbeit verändert. In einer Rechtsabteilung ist ein Gutachten kein Ergebnis, sondern eine Zwischenstation. Das Ergebnis ist eine Entscheidung, die ein Produktteam umsetzen kann — oder eben nicht. Wer nur die Rechtslage darstellt und die Übersetzung anderen überlässt, hat den schwierigeren Teil der Arbeit nicht gemacht.

Worüber ich schreiben werde

Vier Themen werden hier wiederkehren:

IT-Verträge, die den Betrieb überleben. Service Level Agreements, in denen die Verfügbarkeitsdefinition zur Kernfrage wird. Auftragsverarbeitungsverträge, die man nicht nur unterschreibt, sondern auch einhalten kann. Exit-Klauseln, an die vor der Migration niemand gedacht hat.

Datenschutz jenseits des Verarbeitungsverzeichnisses. Was passiert, wenn eine Betroffenenanfrage mit einer Frist von einem Monat auf ein Unternehmen trifft, das seine Daten über sieben Systeme verteilt hat.

Cybersecurity und die Stunden danach. NIS-2 hat Meldepflichten mit sehr kurzen Fristen eingeführt. Ich habe am UN-Forschungsinstitut UNICRI einen LL.M. in Cybercrime, Cybersecurity and International Law abgeschlossen, weil sich die interessanten Fragen inzwischen dort entscheiden, wo Technik, Strafrecht und internationale Zuständigkeit aufeinandertreffen — und weil diese Fragen unter Zeitdruck beantwortet werden müssen.

IT-Beschaffung von beiden Seiten des Tisches. Vergaberecht ist für viele Anbieter eine Blackbox und für viele Vergabestellen ein Formularproblem. Beides lässt sich auflösen, wenn man einmal auf der anderen Seite gesessen hat.

Ein Hinweis zur Erwartung

Was hier steht, ist keine Rechtsberatung im Einzelfall und kann sie nicht ersetzen. Beiträge in einem Blog kennen Ihren Vertrag nicht, Ihre Systemlandschaft nicht und Ihre Risikobereitschaft nicht. Sie können aber die Fragen schärfen, mit denen Sie in ein Gespräch gehen — mit mir oder mit jemand anderem.

Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, schreiben Sie mir. Zwei Sätze genügen für eine erste Einschätzung.

Verfasst von

Jakob Kraft, LL.M.

Rechtsanwalt · Berlin

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